Strom - made in Berlin

Energiegenossenschaft StromKreis e.G.


Die Energiegenossenschaft StromKreis e.G. wurde im September 2009 als eine Initiative der Mietergenossenschaft SelbstBau e.G. zur Versorgung der Genossenschaftshäuser mit sauberer Energie gegründet.


Soforthilfen und Preisbremsen für Strom und Wärme: So funktionieren sie und so sorgen sie für Entlastung

Im Dezember erfolgt aufgrund des Soforthilfeprogramms der Regierung ein Verzicht des Dezemberabschlages in Höhe des Septemberabschlages aus September 2022 für die Lieferung von Wärme.

Ab März zahlen Sie als Verbraucher für ein Basiskontingent von 80 Prozent Ihrer prognostizierten Verbrauchsmenge einen festen, gedeckelten Bruttoarbeitspreis. Dieser gedeckelte Arbeitspreis liegt für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Wärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die restliche Menge wird zum vereinbarten Tarif abgerechnet.

Die StromKreis e.G. informiert seine Kunden, wie sich die Preisbremsen für sie auswirken. Die monatlichen Abschläge werden für alle Kunden, die Anspruch auf die Preisbremse haben, zum März neu berechnet.


Sie müssen nichts unternehmen – wir kümmern uns um alles und passen Ihre Abschlagszahlungen automatisch an. Die Entlastung für Januar und Februar werden wir mit dem März verrechnen, so dass sich Ihr Abschlag im März zusätzlich verringert.


Strompreisbremse

Wenn Ihr aktueller Verbrauchspreis pro Kilowattstunde höher ist als 40 Cent (brutto) und somit der Referenzpreis nach StromPBG gilt, erhalten Sie als Differenz zwischen Ihrem Verbrauchspreis und dem Referenzpreis einen Entlastungsbetrag für Ihr Entlastungskontingent. Dieser wird gleichmäßig auf Ihre Abschläge bis zur nächsten Verbrauchsabrechnung aufgeteilt. Die Entlastung für Stromlieferungen im Januar und Februar 2023 wird berücksichtigt. Ab März zahlen Sie niedrigere Abschläge. 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abschlagsreduzierung übernehmen wir und informieren Sie rechtzeitig darüber. Liegt Ihr aktueller vertraglicher Verbrauchspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) ändert sich für Sie nichts.

Für Sie gilt weiterhin Ihr günstigerer Verbrauchspreis für Ihren gesamten Verbrauch. Ihre Abschläge bleiben unverändert.

Fragen?

Sie haben Fragen oder möchten mehr über das Projekt erfahren? Dann schreiben Sie uns bitte einfach eine E-Mail an info@stromkreis-eg.de.